Nicht-Wohngebäude erfordern bei der Austellung von Energieausweisen erhebliche Fachkenntnis

Die Ausstellung von Energieausweisen nach EneV2014 für Nicht-Wohngebäude erfordert eine Berechnung gemäß DIN V 18 599. Diese Berechnung ist erheblich aufwendiger als die relativ "einfache" Berechnung für Wohngebäude nach DIN V 4108-6/ DIN V 4701-10. Achten Sie bei der Vergabe eines Auftrags auf die ausreichende Qalifikation des Ausstellers, i. d. R. nachgewiesen durch ein Zertifikat einer anerkannten Bildungseinrichtung.

Und da Sie in der Regel mit dem Energieausweis nur eine lästige Pflicht erfüllen, beginnt die Kür mit der Beratung und der Anwendung Ihrer speziellen Vorgaben in den Berechnungsgang. Erst wenn Ihr Berater das perfekt beherrscht, rentiert sich auch Ihr Auftrag zur Energieberatung. Dazu kommen noch die Kenntnisse über Fördermaßnahmen, mit denen Sie Ihre Maßnahmen finanzieren oder teilfinanzieren.

 

Fehlerhafte Dämmung  


Auf jeden Fall sollten Sie als Besitzer eines Nicht-Wohngebäudes noch unter Industrie- und Handwerk nachlesen. Dort finden Sie eine Menge Tips nicht nur zur Immobilie sondern zum Einsparpotential in ganzen Geschäftsprozessen.